Am 01.11.2015 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft. Danach wird es zukünftig so sein, dass minderjährige Flüchtlinge vom Heidekreis zu anderen Jugendämtern innerhalb Niedersachsens verteilt werden. Die Aufgabe besteht in der Begleitung und Übergabe der betroffenen Jugendlichen und erfolgt in Abstimmung mit den Fachkräften des Jugendamtes.