Zum 01.11.2015 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft. In diesem Rahmen wird es zukünftig so sein, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Heidekreis zu anderen Jugendämtern innerhalb Niedersachsens verteilt werden. Bei der Aufgabe geht es um die Begleitung und Übergabe der jungen Menschen durch ehrenamtliche Helfer.